Dachausbau ohne Parkplatzpflicht
Dachausbau ohne Parkplatzpflicht – Beispiel Frankfurt / Main
In Frankfurt am Main wie auch in anderen deutschen Großstädten gibt es die sogenannte Stellplatzsatzung.
Sie verpflichtet die Erbauer von neuen Häusern auch zur Schaffung einer vorgegebenen Anzahl von Parkplätzen nach dem Parkplatz-Schlüssel.
Da der Anteil am Autoverkehr in Großstädten tendenziell rückläufig ist, soll die Stellplatzsatzung in Frankfurt nun novelliert werden, um den Wohnungsbau zu erleichtern.
In anderen Städten spricht man sich sogar für eine gänzliche Abschaffung der Stellplatzsatzung aus.
In Frankfurt nun soll die Bezugsgröße für den Parkplatzschlüssel künftig nicht mehr die Nutzfläche des Gebäudes sein.
Stattdessen gilt die Bruttogeschossfläche des Gebäudes als Berechnungsgrundlage.
Weitere Kriterien für den neuen Parkplatz-Schlüssel
Auch die Erschließung des Gebäudes mit S- und U-Bahn spielt für den Parkplatz-Schlüssel künftig eine Rolle.
Das Frankfurter Stadtgebiet wird vom Planungsdezernat in vier Zonen geteilt.
In diesen gelten festgelegte Ober- und Untergrenzen für die Erschaffung von Parkplätzen.
Die Begrenzung für den Stellplatzbau von gewerblich genutzten Immobilien wird leicht zurück gefahren.
Der Bau eines Stellplatzes kostet etwa 25.000 Euro.
Es soll künftig prinzipiell möglich sein, sich durch die Zahlung einer Ablöse zu befreien.
Wer außerdem besondere Mobilitätskonzepte, etwa Car-Sharing, für seinen Bau nachweisen kann, kann die Stellplatzvorgaben reduzieren.
Erhöhte Anforderungen werden in Zukunft jedoch an Fahrradstellplätze gestellt, da der Radverkehr eine zunehmende Rolle spielen wird.
Dachausbau ohne Parkplatzpflicht – Künftig höhere Flexibilität bei Stellplatzplanung
Die Industrie- und Handelskammer hofft, dass die neue Stellplatzsatzung keine Steigerung der Baukosten nach sich zieht.
Die erforderlichen Stellplätze sollen mit Augenmaß je nach Lage und Art des Gebäudes geregelt werden.
Begrüßt wird daher die neue Regelung, dass beim Ausbau von Keller- oder Dachgeschossen auf die bisher bestandene Forderung nach zusätzlichen Stellplätzen verzichtet wird.
Die Forderung nach mehr Fahrradstellplätzen hingegen wird von der IHK kritisiert.
Im Haus liegende Fahrradstellplätze können schnell zwei Prozent der gesamten Baukosten ausmachen.
Damit ist diese Vorgabe kontraproduktiv für die Bemühungen, Kosten im Wohnungsbau insgesamt zu senken.
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